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   BVerwG, 13.04.1972 - II C 2.71   

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BVerwG, 13.04.1972 - II C 2.71 (https://dejure.org/1972,253)
BVerwG, Entscheidung vom 13.04.1972 - II C 2.71 (https://dejure.org/1972,253)
BVerwG, Entscheidung vom 13. April 1972 - II C 2.71 (https://dejure.org/1972,253)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung von Vordienstzeiten eines Beamten als ruhegehaltfähige Dienstzeit - Anerkennung einer außerhalb des öffentlichen Dienstes liegenden Tätigkeit als ruhegehaltfähige Dienstzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 40, 65
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 12.02.1971 - VI C 126.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.04.1972 - II C 2.71
    Daß ein solcher Vorbehalt zulässig ist, hat schon der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in den Gründen seines Urteils vom 12. Februar 1971 - BVerwG VI C 126.67 - (Buchholz 232 § 116 BBG Nr. 14) anerkannt.
  • BVerwG, 11.02.1982 - 2 C 9.81

    Beamtenrecht - Studienzeit - Widerruf - Ruhegehaltsfähige Dienstzeit

    Die Vorbehalte einer Neufestsetzung der Versorgungsleistungen infolge Anrechnung von Renten und der Rückforderung der sich daraus ergebenden Überzahlung, wie sie hier nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts im Bescheid vom 6. Juli 1964 und in späteren Änderungsmitteilungen enthalten waren, lassen entgegen der Auffassung des Beklagten nicht, jedenfalls nicht mit der erforderlichen Klarheit und Vorhersehbarkeit für den Kläger, erkennen, daß die Behörde sich damit auch eine erneute Prüfung und Ermessensentscheidung hinsichtlich der Berücksichtigung von Vordienstzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeiten, also der Grundlagen für die Berechnung der Versorgungsleistungen, für den Fall der nachträglichen Bewilligung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung sichern wollte (vgl. zu dem in Fällen dieser Art an sich zulässigen sogenannten "Rentenvorbehalt" BVerwGE 40, 65 [69]; Urteile vom 12. Februar 1971 - BVerwG 6 C 126.67 - [Buchholz 232 § 116 BBG Nr. 14] und vom 6. November 1973 - BVerwG 2 C 8.73 - [Buchholz 237.7 § 123 LBG NW Nr. 2]).

    Insbesondere aus dem Urteil vom 12. Februar 1971 - BVerwG 6 C 126.67 - (a.a.O.; vgl. aber auch BVerwGE 40, 65 [69]) ergibt sich, daß für einen Vergleich der tatsächlichen Versorgung aus Ruhegehalt und Rente mit einem Ruhegehalt als "Nur-Beamter", bei dessen fiktiver Berechnung Zeiten nach Eintritt in den Ruhestand berücksichtigt sind, kein Raum ist.

    Ob sie die ursprüngliche Entscheidung mangelhaft macht und die Behörde deshalb zu einer Änderung der rechtmäßig getroffenen Ermessensentscheidung berechtigt, hängt im Hinblick auf das Gebot der Gleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 GG davon ab, wie die Behörde das ihr gesetzlich eingeräumte Ermessen tatsächlich ausübt (vgl. BVerwGE 40, 65 [68]).

    Dem öffentlichen Interesse an der Aufhebung eines mangelhaft gewordenen Verwaltungsakts, das auch das Interesse an der sparsamen Verwaltung öffentlicher Mittel umfaßt, ist in der Regel gegenüber dem Interesse des Betroffenen an der Aufrechterhaltung des mangelhaften Verwaltungsakts für die Zukunft das Übergewicht beizumessen, wenn der Verwaltungsakt - wie hier - den dauernden regelmäßigen Bezug von Leistungen aus öffentlichen Mitteln zum Gegenstand oder zur Folge hat (vgl. BVerwGE 19, 188 [189]; 40, 65 [68]; Urteil vom 6. November 1973 - BVerwG 2 C 8.73 - [a.a.O.] mit weiteren Nachweisen).

    Allerdings sind die im Bescheid vom 6. Juli 1964 und in den späteren Änderungsmitteilungen enthaltenen Vorbehalte - wie bereits ausgeführt - nicht als "Rentenvorbehalt" auch hinsichtlich der Berücksichtigung der Kann-Vordienstzeit anzusehen, die eine Berufung des Klägers auf Vertrauensschutz von vornherein ausschließen würden (vgl. hierzu BVerwGE 40, 65 [69]; Urteile vom 12. Februar 1971 - BVerwG 6 C 126.67 - [a.a.O.] und vom 6. November 1973 - BVerwG 2 C 8.73 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 11.02.1982 - 2 C 18.81

    Ruhegehaltsfähige Dienstzeit - Berücksichtigung von Ausbildungszeiten -

    Die Vorbehalte einer Neufestsetzung der Versorgungsleistungen infolge der Anrechnung von Renten, des rückwirkenden Widerrufs und der Rückforderung der sich daraus ergebenden Überzahlungen, wie sie hier nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts in den ursprünglichen Bescheiden und auch in späteren Änderungsbescheiden und -mitteilungen enthalten waren, lassen entgegen der Auffassung des Beklagten nicht, jedenfalls nicht mit der erforderlichen Klarheit und Vorhersehbarkeit für den Versorgungsempfänger, erkennen, daß die Behörde sich damit auch eine erneute Prüfung und Ermessensentscheidung hinsichtlich der Berücksichtigung von Kann-Vordienstzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeiten, also der Grundlagen für die Berechnung der Versorgungsbezüge, für den Fall der nachträglichen Bewilligung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung sichern wollte (vgl. zu dem in Fällen dieser Art an sich zulässigen sogenannten "Rentenvorbehalt" BVerwGE 40, 65 [69]; Urteile vom 12. Februar 1971 - BVerwG 6 C 126.67 - [Buchholz 232 § 116 BBG Nr. 14] und vom 6. November 1973 - BVerwG 2 C 8.73 - [Buchholz 237.7 § 123 LBG NW Nr. 2]).

    Insbesondere aus dem Urteil vom 12. Februar 1971 - BVerwG 6 C 126.67 - (a.a.O.); (vgl. aber auch BVerwGE 40, 65 [69]) ergibt sich, daß für einen Vergleich der tatsächlichen Versorgung aus Ruhegehalt und Rente mit einem Ruhegehalt als "Nur-Beamter", bei dessen fiktiver Berechnung Zeiten nach Eintritt in den Ruhestand berücksichtigt sind, kein Raum ist.

    Ob sie die ursprüngliche Entscheidung mangelhaft macht und die Behörde deshalb zu einer Änderung der zunächst rechtmäßig getroffenen Ermessensentscheidung berechtigt, hängt im Hinblick auf das Gebot der Gleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 GG davon ab, wie die Behörde das ihr gesetzlich eingeräumte Ermessen tatsächlich ausübt (vgl. BVerwGE 40, 65 [68]).

    Dem Öffentlichen Interesse an der Aufhebung eines mangelhaft gewordenen Verwaltungsakts, das auch das Interesse an der sparsamen Verwaltung öffentlicher Mittel umfaßt, ist in der Regel gegenüber dem Interesse des Betroffenen an der Aufrechterhaltung des mangelhaften Verwaltungsakts für die Zukunft das Übergewicht beizumessen, wenn der Verwaltungsakt - wie hier - den dauernden regelmäßigen Bezug von Leistungen aus öffentlichen Mitteln zum Gegenstand oder zur Folge hat (vgl. BVerwGE 19, 188 [189]; 40, 65 [68]; Urteil vom 6. November 1973 - BVerwG 2 C 8.73 - [a.a.O.] mit weiteren Nachweisen).

    Die in den ursprünglichen Bescheiden und den späteren Änderungsbescheiden und -mitteilungen enthaltenen Vorbehalte sind - wie bereits ausgeführt - nicht als "Rentenvorbehalt" auch hinsichtlich der Berücksichtigung der Kann-Vordienstzeiten anzusehen, die eine Berufung des Versorgungsempfängers auf Vertrauensschutz von vornherein ausschließen würden (vgl. hierzu BVerwGE 40, 65 [69]; Urteile vom 12. Februar 1971 - BVerwG 6 C 126.67 - [a.a.O.] und vom 6. November 1973 - BVerwG 2 C 8.73 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 4.81

    Ruhegehaltsfähige Dienstzeit - Studienzeiten - Prüfungszeiten - Rücknahme

    Hiervon macht § 155 Abs. 2 Satz 2 zweiter Halbsatz BBG a.F. insofern eine Ausnahme, als der durch eine Vorabentscheidung Betroffene für den Fall einer Rechtsänderung nach Erlaß der Vorabentscheidung ausnahmslos nicht den Schutz seines Vertrauens in die Bestandskraft der Vorabentscheidung erwarten darf (BVerwGE 40, 65 [67]).

    Über die Zulässigkeit der Änderung bzw. des Widerrufs aus anderen Gründen enthält die Vorschrift keine Aussage (BVerwGE 40, 65 [67 f.]).

    So hat der erkennende Senat für den Fall des nachträglichen Eintritts einer für die Entscheidung erheblichen Tatsache die Zulässigkeit des Widerrufs einer Vorabentscheidung unter Beachtung der Rechtsgrundsätze über die Gewährung von Vertrauensschutz wiederholt ausdrücklich bejaht (vgl. BVerwGE 40, 65 [68]; Urteile vom 6. November 1973 - BVerwG 2 C 8.73 - [Buchholz 237.7 § 123 LBG Nordrhein-Westfalen Nr. 2] und vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 9.81 und 18.81 -).

    Nach alledem hat der Kläger, indem er mit Rücksicht auf den Inhalt des Bescheides vom 9. September 1970 sein Dienstverhältnis vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze beendete, im schutzwürdigen Vertrauen auf den Fortbestand der Vorabentscheidung eine ihn auf Dauer belastende vermögensrechtliche Entscheidung getroffen (vgl. BVerwGE 40, 65 [69]).

  • BVerwG, 04.12.2008 - 2 B 60.08

    Ermittlung des Regelungsgehalts eines Verwaltungsakts; Beginn der Jahresfrist mit

    5 aa) Anders als vom Beschwerdeführer vertreten, liegt keine Divergenz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 1972 BVerwG 2 C 2.71 (BVerwGE 40, 65) vor.
  • BVerwG, 16.07.2009 - 2 C 43.08

    Ruhestandsbeamter; Ruhegehaltssatz; andere Versorgungsleistung; Bezug einer

    Die Versorgungsbehörde kann einen rechtmäßigen Bescheid über die Berücksichtigung von Vordienstzeiten nicht aufgrund einer danach geänderten Ermessenspraxis zurücknehmen (Urteile vom 13. April 1972 - BVerwG 2 C 2.71 - BVerwGE 40, 65 = Buchholz 232 § 155 BBG Nr. 5; vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 9.81 - Buchholz 232 § 116a BBG Nr. 8 S. 6 und vom 28. Juni 1982 a.a.O. S. 67).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2008 - 4 B 18.07

    Berücksichtigung von Vordienstzeiten bei der Berechnung der Ruhestandsbezüge

    Da die Behörde ihre Ermessenspraxis aus sachgerechten Gründen jederzeit für die Zukunft ändern kann, ist die Ermessenspraxis zur Zeit des Eintritts der neuen Tatsache maßgeblich, nicht die Ermessenspraxis zur Zeit der ursprünglichen Entscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. April 1972 - 2 C 2.71 -, BVerwGE 40, 65, 68; Urteil vom 6. November 1973, a.a.O., S. 9 f.; Urteil vom 11. Februar 1982 - 2 C 9.81 -, Buchholz 232 § 116a BBG Nr. 8, S. 6; Urteil vom 11. Februar 1982 - 2 C 18.81 -, juris Rn. 21; Urteil vom 28. Juni 1982 - 6 C 92.78 -, BVerwGE 66, 65, 68).

    Dies gilt auch für das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 1972 (a.a.O., S. 65) zu einer Vorabentscheidung über die Berücksichtigung von Vordienstzeiten nach nordrhein-westfälischem Landesrecht.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2008 - 4 B 17.07

    Berücksichtigung von Vordienstzeiten bei der Berechnung von Ruhestandsbezügen

    Da die Behörde ihre Ermessenspraxis aus sachgerechten Gründen jederzeit für die Zukunft ändern kann, ist die Ermessenspraxis zur Zeit des Eintritts der neuen Tatsache maßgeblich, nicht die Ermessenspraxis zur Zeit der ursprünglichen Entscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. April 1972 - 2 C 2.71 -, BVerwGE 40, 65, 68; Urteil vom 6. November 1973, a.a.O., S. 9 f.; Urteil vom 11. Februar 1982 - 2 C 9.81 -, Buchholz 232 § 116a BBG Nr. 8, S. 6; Urteil vom 11. Februar 1982 - 2 C 18.81 -, juris Rn. 21; Urteil vom 28. Juni 1982 - 6 C 92.78 -, BVerwGE 66, 65, 68).

    Dies gilt auch für das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 1972 (a.a.O., S. 65) zu einer Vorabentscheidung über die Berücksichtigung von Vordienstzeiten nach nordrhein-westfälischem Landesrecht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2011 - 1 A 88/08

    Beantragung von Altersteilzeit ist keine Vermögensdisposition i.S.d. § 48 VwVfG;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. April 1972 - 2 C 2.71 -, BVerwGE 40, 65 = juris Rn. 25 f.; Brockhaus, in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Lsbl., Stand März 2011, § 49 BeamtVG, Rn. 30.
  • BVerwG, 28.06.1982 - 6 C 92.78

    Anforderungen an die Rücknahme einer rechtswidrig gewordenen Festsetzung der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 19, 188 [189]; 40, 65 [68];Urteile vom 6. November 1973 - BVerwG 2 C 8.73 - [Buchholz 237.7 § 123 LBG NW Nr. 1 ] undvom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 9.81 - und - BVerwG 2 C 18.81 -) ist dem öffentlichen Interesse an der Aufhebung oder Änderung eines mangelhaften (mangelhaft gewordenen) begünstigenden Verwaltungsaktes mit Wirkung für die Zukunft in der Regel gegenüber dem Interesse des Begünstigten an der Aufrechterhaltung des mangelhaften Verwaltungsaktes das Übergewicht beizumessen, wenn der Verwaltungsakt, wie es auch hier der Fall ist, den dauernden regelmäßigen Bezug von Leistungen aus öffentlichen Mitteln zum Gegenstand oder zur Folge hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2008 - 21 A 2454/06

    Berücksichtigung von sonstigen Versorgungsleistungen neben den Versorgungsbezügen

    BVerwG, Urteil vom 13.4.1972 - II C 2.71 -, BVerwGE 40, 65; OVG NRW, Urteil vom 7.6.2006 - 21 A 3747/02 -, juris (dort Rn. 63); Schmalhofer, a.a.O., § 11 BeamtVG, Erl.
  • BVerwG, 06.11.1973 - II C 8.73

    Schutzwürdigkeit des Vertrauens in die Rechtsbeständigkeit einer

  • BVerwG, 16.07.2009 - 2 C 44.08

    Ausnahmslose Ablehnung der Ruhegehaltfähigkeit von Vordienstzeiten des

  • OVG Sachsen, 12.03.2019 - 2 A 332/17

    Rücknahme; Dienstunfall; Vertrauensschutz

  • VG Berlin, 06.05.2008 - 28 A 291.05

    Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten in der Schweiz als ruhegehaltsfähige

  • BVerwG, 14.04.1986 - 2 B 34.86

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Aufhebung eines

  • BVerwG, 04.09.1985 - 6 C 6.84

    Beginn der Rücknahmefrist bei rechtswidrigen Verwaltungsakten - Gegenstand des

  • VG Gelsenkirchen, 15.12.2009 - 12 K 943/07

    Versorgung, Vordienstzeit, Rente, Ausland, Nur-Beamte, EU-Beitritt, Polen,

  • BVerwG, 09.10.1985 - 6 C 109.84

    Beginn der Rücknahmefrist bei rechtswidrigen Verwaltungsakten - Vertrauen auf den

  • VG Gelsenkirchen, 19.02.2010 - 12 K 1447/06

    Vordienstzeit, Ausland, "Nur" Beamter, Rente, Ermessen, Ermessenspraxis,

  • VG Gelsenkirchen, 15.12.2009 - 12 K 2153/06

    Vordienstzeiten; Rentenvorbehalt; Rückforderung; Vergleichsberechnung;

  • VG Berlin, 26.02.2008 - 28 A 282.05

    Vorbehalt der Festsetzung der Versorgungsbezüge und Neufestsetzung

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